Ein Rekrut unserer Armee erschiesst gezielt ein ihm unbekanntes Mädchen. Ein sinnloser Mord. Unerklärlich und unentschuldbar, geschehen mit einer Armeewaffe, ausgeführt von einem Spinner, der in der Armee ausgebildet und ausgerüstet wurde. Der junge Mann war vorbestraft, weil er anlässlich einer Demonstration ein Molotow Cocktail in die Eingangshalle der Exportförderungsorganisation osec geworfen hat.
Ein Molotow Cocktail ist eine mit brennbarer Flüssigkeit gefüllte Glasflasche, die mit einem brennenden Zünder geworfen wird. Der explosive Inhalt zerspritzt und brennt sofort lichterloh. Der Witz dieses Verfahrens war, dass brennende Flüssigkeit durch die Ritzen in einen Panzer rinnen konnte und die Mannschaft zwang, das Fahrzeug zu verlassen, wenn sie nicht gleich mit der Bereitschaftsmunition in die Luft flog. Brandflaschen werden heute noch benutzt, zum Beispiel von linksautonomen WEF-Gegnern. Den Namen hat es aus dem finnischen Winterkrieg, wo es mit grossem Erfolg gegen die Panzer des sowjetischen Aussenministers Molotow eingesetzt wurde. Wer einen Molotow-Cocktail wirft, nimmt Tote in Kauf.
Es war also kein Kavaliersdelikt, für das unser Rekrut vorbestraft war. In der RS hat er, so weiss jedenfalls der Blick zu schreiben, eine Pistole gestohlen und diese mit der Feldpost einer Bekannten geschickt. Auch hat er Munition entwendet, die er zum Mord in Höngg benutzt hat. Verkehrt haben soll der Mann in der Punker- und Antiglobalisierungsszene, die dem linksextremen Lager zuzurechnen ist.
Trotz alledem, die Tat in Höngg kann nicht ungeschehen gemacht werden und sie dient als politisches Vehikel, um die Heimfassung von Armeewaffen abzuschaffen. Viele rechtschaffene Bürger und vor allem Bürgerinnen haben Angst vor den Waffen und meinen, das Problem sei gelöst, wenn die Armeewaffen ins Zeughaus kommen. Es ist auch wirklich unbegreiflich, dass Verbrecher in die Armee eintreten, ausgebildet und am Schluss bewaffnet auf die Menschheit losgelassen werden. Der Typ hätte ja auch in der RS ausflippen und jemand erschiessen können, aber wahrscheinlich hätte das weniger Aufruhr gegeben. Künftig muss vor Einrücken in die RS der Strafregisterauszug überprüft werden, was bisher aus Datenschutzgründen nicht gemacht wurde. Trotzdem, eine vergleichbare Tat ist mir keine bekannt.
Das Problem liegt einmal mehr nicht bei der Waffe, sondern beim Mörder. Der Mann arbeitete bei einer Wachtgesellschaft und hätte sich früher oder später auch auf anderem Weg bewaffnet. Das Problem hätte aber in diesem Fall ganz einfach verhindert werden können – wenn wir den Mann nicht eingebürgert hätten. Aber, wir wollen doch auf keinen Fall polemisch werden. Nicht der für ein Gewaltverbrechen vorbestrafte linke Punk mit Migrationshintergrund ist das Problem, sondern die Armeewaffe! Völker, hört die Signale…
Rolf A. Siegenthaler
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