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13.03.2008: Seine Exzellenz

Heute wenden wir uns Herrn Reiterer zu, seines Zeichens EU-Botschafter in der Schweiz. Und da Michael Reiterer aus Österreich stammt, wollen wir ihn gebührend und seiner altmonarchischen Herkunft gemäss einführen: Seine Exzellenz, der Herr Botschafter und Dozent für Politikwissenschaften Doktor Michael Reiterer, Mitglied im Kuratorium des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche und vormaliger Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik.

Seine Exzellenz möge uns Kuhschweizern nachsehen, dass wir ihn künftig eidgenössisch verkürzt beim Namen nennen. Also: Michael Reiterer amtet als erster Botschafter der Europäischen Kommission in der Schweiz. In dieser Funktion obliegt ihm vor allem eine Aufgabe: die Schweizer Steuergesetze anzuprangern. Was Reiterer und Brüssel besonders stört: die attraktive Besteuerung ausländischer Holdinggesellschaften mit Sitz in der Schweiz.

Nun drängt der EU-Botschafter unseren Finanzminister Merz dazu, die Gewinnsteuern für Unternehmen zu vereinheitlichen. Wenn dabei herauskomme, so Reiterer, dass die Schweiz im europäischen Steuerwettbewerb konkurrenzfähig bleibe und «für gleich lange Spiesse» sorge, dann «ist das für uns interessant». Interessant ist vor allem die Denkstruktur des Herrn Botschafter. Ein guter Finanzminister schaut nicht für «gleich lange Spiesse», sondern dass seine Spiesse länger sind. Verräterisch genug, dass Reiterer anfügt, ein solcher Ansatz wäre für die EU «interessant».

Selber scheut sich Michael Reiterer freilich nicht, seine Privilegien als Diplomat zu nutzen. Dazu gehört laut «Gaststaatgesetz» die «Befreiung von direkten Steuern». Der steuerbefreite Michael Reiterer mag, so lässt er den interessierten Magazin-Leser wissen, französische Filme. Die Sprache lernte er während eines Studienaufenthalts in Genf am Institut universitaire de hautes études internationales – selbstverständlich bezahlt durch den Schweizer Steuerzahler. Und wenn sich der Dozent Doktor Reiterer dereinst ermüdet und zufrieden in der schönen Schweiz niederlässt, profitiert er von einem Abkommen der Bilateralen II, das die Ruhegehälter ehemaliger EU-Beamten von der Einkommenssteuer befreit. Wenigstens kann Reiterer dann beteuern, er habe nie Steuern hinterzogen und auf Schweizer Konten platziert. Denn Steuern hinterziehen kann nur, wer irgendeinmal Steuern bezahlen musste.

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