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26.03.2008: Pilzkontrolle?

Pilze sammeln ist erlaubt, allerdings nicht vom 1.-10. jeden Monats und nicht mehr als 1 kg pro Sammler.Die Pilzkontrolle leistet einen Dienst an der Volksgesundheit und spart Heilungskosten. Die Folgen einer Vergiftung mit Knollenblätterpilz können drastisch sein. Als Beispiel ist auf der Homepage ein entsprechender Zeitungsbericht aufgeschaltet. Ebenfalls einem Zeitungsbericht ist zu entnehmen, welche Sanktionen jemand zu gewärtigen hat, der sich über die Vorschriften hinwegsetzt. Die Pilzkontrolle der Stadt Zürich ist vom 18. August bis zum 13. November jeweils dienstags bis donnerstags, 1800-1900 Uhr und samstags wie sonntags, 1700-1830 Uhr geöffnet. Für den Pilzliebhaber ist gesorgt. Unser Sozialdepartement muss sich wohl gesagt haben, dass solch sinnreiche Dienstleistung eine "ökonomische" Nische darstellen könnte. Darum kann heute jeder, der Pillen und Drogen aller Art gesammelt hat, im Drogeninformationszentrum der Stadt Zürich (DIZ) immer dienstags 1800-2100 Uhr prüfen lassen, ob er den Konsum mit hoher Wahrscheinlichkeit überlebt. Den Dienst dieser Beratungsstelle nehmen im Schnitt 3-4 Personen wöchentlich in Anspruch, wobei Damen auf das Angebot anscheinend besser ansprechen als Herren. Die Klienten sind offenbar wohlsituiert und beruflich bestens gestellt. So kommen also Banker, Architekten, Studierende mit ihrem Ecstasy, Amphetamin, LSD oder Kokain zur Kontrolle. Die genannten Damen und Herren konsumieren ihre Drogen meist im privaten Rahmen und zur Leistungssteigerung. Würden sie nämlich an einer öffentlichen Party konsumieren, könnten sie auf den mobilen Dienst des Drogeninformationszentrums zurückgreifen und müssten sich nicht eigens zur Beratungsstelle begeben. Die Statistik wird ergänzt mit den Angaben, dass lediglich 15% der Klienten abhängig seien und nur 10% arbeitslos. Wie bei der Pilzkontrolle handelt es sich – laut Sozialdepartement – auch in diesem Fall um eine zweckmässige Massnahme zur Gesundheitsförderung. Nur, dass es bei den im DIZ kontrollierten Stoffen um verbotene Drogen geht und diese eigentlich eingezogen werden müssten. Das allerdings geschieht nicht. Die hohe Lebensqualität soll durch eine sture, paragraphenorientierte Sichtweise nicht gestört werden. Erlaubt soll sein, was gefällt. Wie schön, dass unsere Behörden auch so denken, wenn es ums Rauchen sowie etwa um Wärmestrahler oder Lounges in Strassencafés geht. So freuen wir uns mit dem Tagi und Mike (Name von der Redaktion des Tagi geändert), der mit seiner Freundin alle paar Monate "einen Trip schmeisst" und dies aufgrund des DIZ erst noch gefahrfrei. Probleme hat nur der Konsument von psychedelischen Pilzen. Wohin soll er sich wenden; ans DIZ oder die Pilzkontrolle?

 

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