Die Zahlen steigender Gewalt an den Schulen sprechen für sich. Steigerungen im Zeitraum 04-07: Sexuelle Gewalt von 6 auf 15 Fälle, körperliche Gewalt von 37 auf 52, mangelnde Disziplin von 26 auf 42 und beim Mobbing von 29 auf 55 Fälle. Der Stadtrat sehe weiterhin Handlungsbedarf bei der Jugendgewalt. Der Leser fragt sich, mit welchen Massnahmen diesem Handlungsbedarf begegnet werden könnte, blättert um - und findet die Antwort! Am vergangenen 5. Mai wurde eine 21-jährige Sportstudentin von vier Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren spitalreif geprügelt. Die vier Xanthippen pöbelten Leute im Tram an. Als sie ausgestiegen waren, die Studentin tat an gleicher Haltestelle Gleiches, kriegte sie Streit mit den Weibern. Eine 22-jährige aus der Gang schlug die Studentin nieder und trat auch noch auf sie ein, als diese am Boden lag. Das Opfer wurde sogar bewusstlos und hat bis zum heutigen Tag Folgen zu tragen. Der Fall wurde jetzt vor dem Zürcher Bezirksgericht verhandelt. Der Verteidiger fordert Schadenersatzzahlungen. Die Haupttäterin hat noch andere Probleme. Früher arbeitete sie im Service. Diese Arbeit kann sie wegen Arthrose an den Knien offenbar nicht mehr ausüben. Eine mitangeklagte Kollegin gab vor Gericht an, sie leide an Schizophrenie. Die Erhellung, was dieser Fall mit den Lösungsansätzen des Stadtrates bei Jugendgewalt zu tun hat, kommt jetzt. Es ist zu toll! Weil diese Schlägerin wegen der Arthrose nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann und ohnehin nur noch vier Stunden täglich einsatzfähig ist, wird sie gegenwärtig umgeschult. Auf was? Auf Jugendarbeiterin! Um uns alle zu beruhigen, wird darauf hingewiesen, dass sie einen Kurs besucht, um ihre Aggressionen in den Griff zu kriegen. Nein, wir sollten uns jetzt nicht aufregen. Es ist nicht unser System, das geisteskrank ist. Hier wird einer jungen Frau eine neue Chance geboten. Wir dürfen uns freuen, wie die fragile Seele an der Arbeit mit schwierigen Jugendlichen erstarken wird. Sollte ihr das Tagwerk zu schwer werden, kann sie nach vier Stunden aufhören oder gleich IV für den Rest des Lebens beantragen. Sollte sie, beispielsweise am Schulhaus Buhnrain, mit zu schwierigen Früchtchen zu tun kriegen, dann weiss sie, wie man zuschlägt. So führt Zürich die Prügelstrafe wieder ein. Das ist zumindest einmal eine konkrete Massnahme! Alles ist in Ordnung…
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