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03.12.2008: Kügelidealer

In ihren Ausgaben vom 27. November berichteten die Medien über die erfolgreiche Verhaftung von Drogenhändlern an der Langstrasse. Die Polizei filmt nun die Dealer, die jeweils nur ganz kleine Mengen von Kokain auf sich tragen. Sie packen die Droge in Folie ein und tragen diese Kügelchen im Mund. Weil es sich jeweils um eine Portion von ca. 1 Gramm geht, kann die Polizei bei einer Festnahme nicht viel machen und so sind die Dealer jeweils nach der Feststellung der Personalien wieder draussen – ausser der Drogenhändler hätte das Kügelchen vor der Verhaftung geschluckt, dann ist ihm überhaupt nichts nachzuweisen. Das frustriert nicht nur die Polizei, sondern jeden rechtschaffenen Bürger. Am 18. September wurde der marokkanisch-schweizerische Ladenbesitzer Alain Saidi von einem Afrikaner aus Mali mit einer Eisenstange verprügelt. Herr Saidi regte sich über den Kügelidealer auf, der vor seinem Laden dealte und so die Kunden vergraulte. Dieser Fall führte zu einem Bürgerprotest an der Langstrasse. Unter der Führung vornehmlich linker Prominenz wie dem AL-Gemeinderat Niklaus Scherr beklagten sich die Leidgeprüften darüber, dass die Dealer zunehmend Überhand nähmen. Sie seien immer öfter in Hinterhöfen anzutreffen, wo sie zur Bedrohung für die Hausbewohner würden. Die seit Jahren geäusserte Kritik der SVP über die Zustände an der Langstrasse hat wenig gebracht. Kaum regen sich ein paar Linke auf, werden spektakuläre Aktionen gefahren. Kann das Zufall sein? Jedenfalls ist es ein erstaunliches Zusammentreffen. Neu filmt die Polizei die Dealer über Tage. Auf diese Weise lassen sich die einzelnen Handelsvorgänge dokumentieren und den Händlern kann nachgewiesen werden, dass sie nicht nur eine kleine Menge Kokain zum Eigengebrauch auf sich tragen, sondern einen florierenden Strassendeal betreiben. Wäre das nicht schon längst möglich gewesen? Videokameras werden seit einiger Zeit an neuralgischen Punkten eingesetzt. So in der Langstrassen-Unterführung und auch auf Bahnhöfen. Sie wirken vorbeugend, wenngleich die Auflagen erheblich sind. So dürfen Gesichter bei genereller Überwachung nicht erkennbar sein. Dort aber, wo die Polizei im Rahmen von Ermittlungen bei einem konkreten Tatverdacht gezielt filmt, ist das etwas anderes. Die Erfolge der Stadtpolizei Zürich sind ein weiterer Beweis dafür, dass unsere Gesetze nicht so schlecht sind, dass sie aber durchgesetzt werden müssen. Hierzu braucht es den Willen der Behörden, neue Wege zu gehen. Einerseits muss die Polizei alles unternehmen, um die Täter zu überführen und andererseits muss die Justiz, die möglicherweise unkonventionellen Beweise der Polizei zulassen und die Täter hart bestrafen. Die Dealer sind oft mit Schweizerinnen verheiratet; können so nicht ausgewiesen werden. Wir wollen Ermittlungen gegen Scheinehen!

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