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26.03.2009: Die Ausnahme

"Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist." So sagt es Wikipedia. Der Grosse Knaur definiert: "Regeln, nach denen sich ein bestimmtes Geschehen vollzieht oder vollziehen soll." In der Schweiz entspringt ein Gesetz dem kollektiven Willen entweder einer Mehrheit des Volkes oder aber den Vorgaben der dafür vom Volk eingesetzten, legislativen Behörde, dem Parlament. Vor dem Gesetz sollen alle Menschen gleich sein, also ungeachtet ihrer Rasse, Herkunft, Besitzstand, Geschlecht, Religion usw. nach der gleichen Rechtsnorm beurteilt werden. Das sagt sich so leicht. Der Teufel liegt im Détail, bzw. in der konkreten Umsetzung. Sonst wären Anwälte arbeitslos, es genügte der Richter. Vor wenigen Monaten nahm das Schweizer Volk beispielsweise das Asylgesetz mit grossem Mehr an. Gegenwärtig sehen wir zu, wie – trotz dieser gesetzlichen Grundlage – der Ruf nach Härtefallkommissionen wieder Urständ feiert. Härtefälle sind zwar im Gesetz berücksichtigt und auch definiert. Trotzdem soll jetzt jeder, der von Gesetzes wegen ausgeschafft werden soll, ein Härtefall sein. Wir suchen, aus durchaus rechtschaffenen Gründen immer nach der Ausnahme. Die Ausnahme definiert, in welchen Fällen das Gesetz aus Härtegründen nicht Anwendung finden darf. Wer aber nicht will, dass ein Gesetz jemanden trifft, sollte keine Gesetze erlassen. Wir haben schon jetzt viel zu viele Gesetze, die nicht vollzogen werden. Die Folge ist reine Willkür. Die Gesetze werden nur noch angewandt, wenn dies als opportun angesehen wird. So kann das Parlament, kraft seiner Mehrheiten die parlamentarische Immunität von Nationalrat Toni Brunner aufheben, die von Lucrezia Meier-Schatz aber aufrechterhalten, obschon objektiv wohl kaum ein Unterschied auszumachen sein dürfte. Kürzlich durfte ich an einer Podiumsdiskussion teilnehmen, bei der es um die Einführung von Sprachprüfungen für integrationswillige Einwanderer ging. Alle waren sich einig darüber, dass es ohne eine Form von Prüfung nicht gehe. Von SP bis SVP herrschte Einmütigkeit. Kaum war aber diese Einmütigkeit festgestellt, begann man sofort über Ausnahmen zu diskutieren. Es ging unter anderem um den Grad an geistiger Behinderung, der von der Prüfung entbinde. Ein Gesetz trifft in jedem Fall die breite Masse. Ausnahmen müssen definiert werden und sind Gegenstand der Rechtsinstanzen, die im demokratischen Staat dem Betroffenen offen stehen müssen. Heute verzögern die Rechtsmittel Verfahren so lange, dass die Härtefälle durch den Rechtsweg selbst geschaffen werden. Wir schreien nach harten Gesetzen, die wir dann nicht durchsetzen, weil wir nach der Ausnahme im politisch/menschlich korrekten Härtefall suchen.

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