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01.10.2009: Das goldene Auge

Er sollte eigentlich ein goldenes Auge abholen für sein Lebenswerk. Stattdessen hat er sich für die Dummheit seines Lebens ein blaues geholt – wenn er denn damit davonkommt. So ganz sicher ist das noch nicht. Roman Polanski war 44 Jahre alt, als er ein 13jähriges Mädchen bei einer Promi Party abfüllte und anschliessend missbrauchte. Das war und ist in den USA verboten. In der Schweiz sind wir in letzter Zeit gegenüber der Boheme ja auch zunehmend humorlos geworden. So sind wir der Meinung, Sexualstraftäter gehörten lebenslänglich verwahrt. Der Kantonsrat votierte kürzlich für die Überprüfung des Alkoholverkaufsverbotes durch Scheinkäufe Minderjähriger. In der Stadt wurde die präventive Gamma-Datenbank haushoch angenommen. Unsere Gesetze werden durch das Volk immer mehr verschärft. Die Mehrheit der Schweizer dürfte also zusammen mit Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf der Meinung sein, es sollte für prominente Pädophile nicht mehr Kulanz geben als für unbekannte Pädophile. So gesehen ist die Verhaftung des prominenten Filmers absolut in Ordnung. Recht muss Recht bleiben. Dagegen heult das Establishment der Kulturschaffenden, dem nun sogar von Frau Bundesrätin Calmy-Rey sekundiert wird. Sie muss es schliesslich wissen, nach ihrem durchschlagenden Erfolg mit den Herren Gaddhafi Vater und Sohn – und deren Schweizer Geiseln. Endlich hat das EJPD mal einen Erfolg vorzuweisen, nachdem die Zählung der Töffs der Hells Angels im Chreis Cheib, der Fall Ramos und die Vernichtung des Bankers Holenweger wohl kaum als solche gelten können. Nur, wie ist das eigentlich? Das Verbrechen fand 1977 statt. Herr Polanski entwich nach Europa, das sexuellen Eskapaden schon immer offener gegenüberstand als die prüden USA. Charles Chaplin zog es in gleicher Lage an den Genfersee, Roman Polanski erstand sich wenigstens ein heimeliges Chalet in Gstaad. Als Wahlheimat stand ihm Frankreich allerdings näher als die Schweiz. Dennoch kam er jahrelang als willkommener Gast in unser Land. Selbstverständlich hatten die Bundesbehörden nicht die leiseste Idee, dass ein international gesuchter Kinderschänder völlig ungehindert in der Schweiz herumreiste. Sogar die Erneuerung des Auslieferungsgesuches durch die USA im Jahr 2005 änderte an der Haltung der Schweizer Behörden nichts. Warum denn jetzt? Suchte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ein bisschen Publizität, damit man sich bei der nächsten Bundesratswahl ihrer erinnert? Oder hat es gar mit der Stadt Zürich und ihrem Film-Festivälchen zu tun? Kaum anzunehmen, dass die internationale Presse ohne besonderen Anlass ihr Augenmerk auf die Preisverleihung an der Limmat geworfen hätte. Hätte Justitia in diesem Fall ihre Augen zugekniffen, wäre dem Zurich Filmfestival die grösste Reklame seiner Existenz entgangen. Zwinkert da nicht ein goldenes Auge?

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