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05.11.2009: Verbrecher auf Kurve

"Wir stellen denjenigen Lebensraum, die nötige Unterstützung und Begleitung zur Verfügung, welche den Insassen für Ihre persönliche Entwicklung dienlich sind. Dabei berücksichtigen wir das gesellschaftliche Schutzbedürfnis angemessen." So steht es auf der Homepage unter dem Leitbild des Massnahmenzentrums St. Johannsen im Kanton Bern. Die Interessen der Gesellschaft und diejenigen der "Eingewiesenen" konnten in letzter Zeit drei Mal nicht in Übereinstimmung gebracht werden. Der Lebensraum der Eingewiesenen war zu grosszügig bemessen. Häppchenweise wird die Öffentlichkeit darüber orientiert, wie drei gefährliche Sexualverbrecher auf banale Art entliefen. Ein Mädchen wurde in der unmittelbaren Umgebung von einem der Männer vergewaltigt. Nach seiner "Kurve" kam der Verbrecher wieder in die Anstalt zurück. Wie ist so etwas möglich und warum wird die Öffentlichkeit nicht informiert? Schliesslich lesen wir auf der Homepage weiter: "Wir pflegen nach innen und nach aussen eine offene Informationspolitik." Das ist jedenfalls misslungen! Aber was langweile ich Sie mit diesen Geschichten, die gar nicht in Zürich passiert sind? Nun, im Kanton Zürich sind zwischen 2004-2008 insgesamt 326 Insassen aus dem offenen Strafvollzug entwichen. So steht es im Zahlenspiegel des Amtes für Justizvollzug. Wir erfahren dort nicht, ob die Leute wieder verhaftet wurden und ob sie delinquierten. Die schweizweiten Ausbruchszahlen kamen in die Zeitung. 2625 Ausbrüche, wovon 500 nicht mehr eingefangen wurden, sind schockierend. Statt aber Klarheit zu schaffen, begannen die Justizdirektoren zu debattieren, ob solche Zahlen überhaupt zu veröffentlichen sind. Was heisst "Ausbruch"? Ist ein solcher gegeben, wenn ein Verbrecher auf Urlaub zu spät einrückt oder ein Rayonverbot verletzt? Dem Mädchen, das im Strandbad von Yan H. missbraucht wurde dürfte diese Haarspalterei gleichgültig sein. Selbst wenn man, wie St. Johannsen "einem individuellen, stufenweisen Vollzug zur beruflichen und sozialen Integration der Eingewiesenen" anhängt, gäbe es sehr wohl Mittel, die Bewegungen der Täter zu überwachen. Warum weigert sich auch unser Justizdirektor, elektronische Fussfesseln anzuwenden? In den USA wird das Electronic Monitoring mit Erfolg umgesetzt. Der Witz dabei, ist der psychische Druck, den der Täter auf sich selbst ausüben muss. Er sitzt nicht hinter Gittern, sieht keine Bewacher und doch kann er auf Schritt und Tritt über den Peilsender am Fuss verfolgt werden. Dieser Zwang zu sauberem Verhalten führt laut Studien zu Rehabilitationsquoten von 70%. England, Holland und Schweden tun es den USA gleich. In einer kürzlich eingereichten Interpellation will die SVP wissen, wie es der Regierungsrat mit der elektronischen Überwachung hat und was mit Zürcher Verbrechern auf Kurve alles passiert ist.

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