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Gebührenabzocke ohne Ende

Bruno Amacker, Gemeinderat SVP Zürich 6 Bruno Amacker, Gemeinderat SVP Zürich 6
Heute Abend hatten wir es einmal mehr mit einer Form von Gebührenabzocke in der Stadt Zürich zu tun. Für einmal vielleicht auf einem Gebiet, das den SVP Wähler (hoffentlich!) nicht trifft. Aber konsequenterweise kann man nicht bei den einzelnen staatlichen Aufgabenbereichen unterschiedliche Grundsätze anwenden, sondern es muss für alle das gleiche Recht gelten. Konkret geht es um die zentrale Ausnüchterungsstelle der Stadt Zürich. Ein Ort, wo schwer betrunkene zur überwachten Ausnüchterung eingeliefert werden. Eine Institution die leider nötig geworden ist und dem Steuerzahler hohe Kosten verursacht. Und auch hier stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen. Und auch hier zeigt sich das übliche Muster. Wie immer verlangt links/grün, dass für die Fehltritte des Einzelnen der Steuerzahler aufkommen muss. Die Forderung ist eigentlich eine Frechheit: Da betrinkt sich einer absichtlich und sinnlos bis zur Bewusstlosigkeit, bis er von der Polizei zusammen gelesen werden muss. In der Ausnüchterung verursacht er dann erneut Kosten, die Person muss betreut und überwacht werden. Ein sonnenklarer Fall für das Verursacherprinzip, sollte man meinen, so ist es ja auch im städtischen und kantonalen Polizeigesetz vorgesehen. Dass sich da links/grün nicht gross darum schert, ist leider auch nichts neues.
Auf der anderen Seite sind aber die Vorstellungen über die Gebührenfrage nicht weniger unvernünftig. Auf der anderen Seite heisst Stadtrat und FDP. Sie sind der Meinung, dass für diese eine Nacht dem Eingelieferten eine Gebühr von rund Fr. 1000.00 aufzuerlegen seien, nebst den medizinischen Kosten von mehreren hundert Franken. Wie genau diese Kosten berechnet werden, wurde allerdings im Dunkeln belassen, es hiess einfach, dies seien Vollkosten. Nun, damit offenbarte auch die andere Seite ihre mangelnden Gesetzeskenntnisse. Denn in der Stadt Zürich besteht, genau wie im Kanton, bereits eine umfassende gesetzliche Regelung über die Gebühren polizeilicher Leistungen. Und obwohl es da somit gar nichts mehr zu regeln oder diskutieren gibt, haben linke/grüne und freisinnige Vorstösse zur Gebührenfestlegung gemacht. Ein beispielhafter Leerlauf, kostet doch auch diese Behandlung den Steuerzahler einiges an Sitzungsgeld.
Inhaltlich ist die Sache somit mehr als klar. Gemäss den geltenden Gesetzen sollen Polizeikosten dem Verursacher weiter verrechnet werden, für die Höhe gilt unter anderem das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das heisst, dass die Gebühr der erhaltenen Leistung angemessen und verhältnismässig sein muss. Das heisst auch, dass der Staat für die gleiche Leistung nicht nach Lust und Laune mal mehr, mal weniger verlangen darf, sondern sich an bereits bestehenden Gebührentarifen für vergleichbare Leistungen orientieren muss.
Bei der Ausnüchterung in einer Zelle kann man sich nun fragen, ob dies eher eine Form von Gefängnisaufenthalt oder eine Form von fürsorgerischem Freiheitsentzug, analog einer psychiatrischen Klinik handelt. Die Frage kann indes offen bleiben, denn das Resultat ist in beiden Fällen ziemlich ähnlich. Denn ähnlich wie bei Hotels gibt es auch für Gefängnisse und psychiatrische Kliniken Tarife. Im Kanton Zürich gilt die Kostgeldliste des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats. Diese sieht für einen Tag Vollzug in einem Normalgefängnis eine Gebühr von Fr. 176.00 vor, ein Aufenthalt in der Einzelzelle in der Strafanstalt Pöschwies kostet Fr. 301.
Auch für den Aufenthalt in der Psychiatrischen Universitätsklinik gibt es einen Tarif, dort beträgt ein Aufenthalt in der Nachtklinik für einen Einheimischen Fr. 348.00, für eine Person aus dem Ausland Fr. 435.00. Man sieht also, dass im Kanton für den Aufenthalt in einer besonders gesicherten Institution ein Tarif von rund Fr. 300.00 gelten soll. Wieso in der Stadt Zürich das selbe mehr als drei Mal mehr kosten soll, ist nicht nachvollziehbar.
Wer das nächste Mal einen zu viel über den Durst trinkt, tut gut daran, auch aus diesem Grund nicht in die Stadt Zürich zu kommen.

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