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Schule

Fundament

Das juristische Fundament zur Schulpolitik bildet die Bundesverfassung (BV) sowie die Kantonsverfassung (KV).

Gemäss Art. 62 BV sind die Kantone für das Schulwesen zuständig und sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offen steht. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und an öffentlichen Schulen unentgeltlich.

Art. 116 KV verpflichtet Kanton und Gemeinden zur Führung von qualitativ hoch stehenden öffentlichen Schulen, welche den Grundwerten des demokratischen Staatswesens verpflichtet sind. Die öffentlichen Schulen sind konfessionell und politisch neutral.

Leitbild

Die Volksschule soll das Fundament legen, welches den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, in ihrem Leben als Erwachsene einen Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben zu finden.

Die Organisation der Zürcher Schulen muss optimal ausgestaltet sein und hat sich primär für die gute Grundausbildung sowie für die unterstützende (ergänzende) Erziehungsarbeit der Schüler einzusetzen.

Die Massnahmen und Methoden gemäss neuem Volksschulgesetz sind massvoll und auf den optimalen Nutzen für Schüler ausgerichtet umzusetzen und anzuwenden.

Die Zürcher Schulen sollen den Charakter einer Volksschule beibehalten, das heisst sie braucht die Nähe zu Schülern und Eltern für eine optimale Zusammenarbeit sowie das Engagement der Bürger für die Aufsicht und Pflege der Schule.

Der Unterricht in den Zürcher Schulen ist auf das Leistungsprinzip auszurichten. Der Unterricht im Schulalltag ist – auf der grundsätzlichen Basis des kantonalen Lehrplans – individuell darauf abzustimmen.

Die Aneignung und Pflege der deutschen Sprache hat für alle Schüler Priorität. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist Vorbedingung für den Zugang zu allen Unterrichtsfächern und für die optimale zwischenmenschliche Kommunikation.

Umsetzung und Forderungen

  • Das Leistungsprinzip wird zu wenig konsequent angewendet, was sich vor allem problematisch auswirkt beim Antritt von Lehrstellen in Wirtschaft und Gewerbe. Viele Schüler weisen markante Erziehungsdefizite auf und haben Mühe, für das Zusammenleben wichtige Disziplin-Regeln einzuhalten. Gewalt und Vandalismus unter Kindern und Jugendlichen sind dramatisch angestiegen und wirken sich negativ auf den Schulbetrieb aus. Im Unterricht muss das Schwergewicht deshalb auf die Stoffvermittlung, die Förderung des Leistungswillens und das Aneignen von Disziplin-Regeln für das Zusammenleben gelegt werden. Die Schüler sollen stufenweise die Grundlagen erhalten, ihr späteres Erwachsenenleben selbständig und Erfolg versprechend gestalten zu können.
  • Die Pflege der deutschen Sprache ist oberstes Gebot. Für Schüler, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen separate Klassen gebildet werden.
  • Die Hauptsprache im Kindergarten ist Zürcher Mundart.
  • Integration ist wichtig: Kinder müssen unsere Sprache verstehen und sich in unserer Kultur zurechtfinden. Integration in die Gesellschaft muss das Eintrittsbillet in unsere Regelklassen sein.
  • Die Bildung von mehr Spezialklassen ist nötig, weil die Regelklassen mit zu vielen Spezialfällen belastet werden. Das System «Integrativer Unterricht» ist deshalb zu überprüfen.
  • Die Anwendung der bestehenden Gesetze für Elternpflichten muss kontrolliert und wenn nötig konsequent geahndet werden (VSG § 59, VSV § 66, EG ZGB § 59-62). Die im Volksschulgesetz festgelegten Disziplinarmassnahmen sind auf allen Stufen (Lehrer, Schulleitungen, Schulpflege) konsequent anzuwenden.
  • Die Umsetzung des neuen kantonalen Volksschulgesetzes bringt Unruhe und Unsicherheit in die Zürcher Schulen. Für die Anwendung des Systems «Geleitete Schulen» genügt die Führungsschulung von Schulleitern nicht. Die Verpflichtung zum Unterrichten belastet. Schulleiter sind daher besser für ihre Führungstätigkeit zu schulen und sind von der Unterrichtstätigkeit zu entbinden.
  • Die dreiteilige Sekundarschule ist wieder einzuführen. Das Klassenlehrerprinzip für die Sekundarschule B und C ist zwingend beizubehalten.
  • Die neue Schulbehörden-Organisation ist zu schwerfällig und zuwenig effizient.
  • Die gesamtstädtische Schulbehörde setzt sich aus den Schulpräsidenten und dem stadträtlichen Schulvorstand als Präsident (Präsidentenkonferenz PK) zusammen, d.h. mit diesem System beauftragen und kontrollieren sich die Schulpräsidenten selbst. Die Leitung der städtischen Schulkreise ist im Sinne einer qualitativen und effizienten Schulorganisation zu überprüfen und neu zu konzipieren.
  • Die gesamtstädtische Schulbehörde ist neu mit unabhängigen Personen als Auftrags- und Kontroll-Behörde einzusetzen.

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