Über Jahre wurde die Sozialhilfe in der Stadt Zürich äusserst grosszügig ausgeschüttet, und zwar:
ohne Rücksicht darauf, dass die dafür benötigten Mittel dem Staat von den Steuernzahlern zur treuhänderischen Verwendung überlassen werden,
ohne Rücksicht darauf, dass für Ausländer aus bestimmten Ländern das Leben von der Sozialhilfe im Vergleich zu den Bedingungen in ihren Heimatländern attraktiv ist und daher kein Anreiz zu einer Arbeitstätigkeit besteht,
ohne nennenswerte Gegenleistung der Sozialhilfebezüger,
ohne eine griffige Kontrolle.
Auf Druck der SVP und durch das eklatante Versagen des rotgrünen Systems konnte eine gewisse Verbesserung der Situation herbeigeführt werden. Es sollen Sozialdetektive tätig werden und von den Sozialhilfebezügern werden vermehrt Gegenleistungen und Kooperation verlangt. Ohne das beherzte Engagement der SVP wäre dies nicht möglich gewesen. Es sind jedoch weitere Verbesserungen notwendig.
Die Hilfesuchenden werden konsequent nicht als Sozialhilfebezüger bezeichnet, was sie indes sind. Vielmehr werden sie beschönigend als 'Klienten' bezeichnet. Wer jedoch als Klient bezeichnet wird, wird sich über kurz oder lang entsprechend aufführen und statt einer Leistungs- eine Anspruchshaltung an den Tag legen.
Die vorgesehenen Sozialdetektive sollen dem Sozialdepartement unterstellt sein. Das macht sie strukturell befangen, wenn es darum geht, Sozialmissbrauch aufzudecken, der durch die politische Haltung des Departements begünstigt wird.
Die SVP ist überzeugt, dass Menschen, die unverschuldet in Not geraten, darauf vertrauen dürfen, dass der Staat ihnen hilft, wieder auf die Beine zu kommen und sie nicht der Verelendung preisgibt. Diese Hilfe soll jedoch nur vorübergehend sein und die Unterstützten darauf vorbereiten, wieder aus eigener Kraft in den Wirtschaftsprozess einzusteigen. Dazu ist es unerlässlich, sie auf die wirtschaftliche Realität, in welcher für eine Leistung stets eine Gegenleistung verlangt wird, vorzubereiten und eigenverantwortliches Handeln zu stärken. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, in der Sozialhilfe die Armut zu verwalten.
In der Sozialhilfe sind überproportional viele Ausländer anzutreffen, die zum Teil die deutsche Sprache nicht kennen und sich nicht um eine Integration bemühen. Es kann indes nicht Aufgabe des Staates sein, Ausländer zu unterhalten, die sich in der Sozialhilfe einrichten, weil die staatlichen Leistungen deutlich das Niveau übertreffen, welches die Bezüger in ihrer Heimat erwirtschaften könnten.
Forderungen der SVP
Die Sozialhilfebezüger akzeptieren die Sitten und Gebräuche in der Schweiz.
Lebt der Bezüger im Ausland, wird die Kaufkraft dieses Landes berücksichtigt.
Es wird für die geleistete Sozialhilfe eine Gegenleistung erwartet. Die Unterstützten bemühen sich nach ihren Kräften selbst zur Wiedereingliederung und sind gewillt, eine Stelle zu suchen und auch zugewiesene Stellen anzunehmen; auch Hilfsarbeiten und solche, die den Bezügern fremd sind.
Missbrauch wird bekämpft. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist konsequent Anzeige zu erstatten. Die Stadt muss deshalb Sozialdetektive anstellen, welche vom Sozialdepartement unabhängig sind und auch stichprobenweise unangemeldete Kontrollen durchführen. Ferner muss die Stadt dafür sorgen, dass die Sozialbehörde ihre Aufgabe als Aufsicht über die Sozialhilfe effektiv erfüllen kann und gleichzeitig als politische Milizbehörde bestehen bleibt. Der besonders sensible Bereich der Sozialhilfe bedarf politischer und demokratischer Kontrolle.
Die Stadt macht Druck auf die SKOS: Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) soll die Richtlinien so anpassen, dass die Sozialhilfebezüger gegenüber den Niedrigverdienenden, welche zudem Steuern bezahlen, nicht besser gestellt werden. Ein Leben von der Sozialhilfe darf nicht einträglicher sein als ein Lohn. Alle Bemühungen der Sozialbehörde müssen zum Ziel haben, die Sozialhilfebezüger wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurück zu führen.
Die Hilfe besteht wo immer möglich aus Sachleistungen und Gutscheinen, nicht aus Bargeld. Auszahlungen von Sozialhilfeleistungen fliessen direkt an den End-Empfänger und nicht in bar an den Sozialhilfebezüger. Dies betrifft insbesondere Miet-Zuschüsse, Versicherungen, Arztrechnungen und ähnliches.
Sozialhilfeempfänger dürfen während der Zeit ihrer Fürsorgeabhängigkeit keine Fahrzeuge mieten, besitzen oder kaufen. Während der Bezugszeit müssen Sozialhilfebezüger den Fahrausweis deponieren. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn das Auto zum Erzielen eines Lohns und damit zur Senkung der Sozialhilfe führt. Auch für Gehbehinderte sind Ausnahmen möglich.
Das zuständige Sozialamt erhebt sämtliche Leistungen eines Sozialhilfebezügers und weist die Brutto-Hilfe (monetär und geldwert) aus.
Sozialhilfeempfänger ermächtigen das Sozialamt, Daten mit anderen Ämtern abzugleichen, insbesondere mit Krankenkasse, der AHV / IV, den Steuerämter, der Fremdenpolizei, den Vormundschaftsbehörden und der Strafverfolgung.
Die Stadt macht mit Beschäftigungsprogrammen dem Gewerbe keine Konkurrenz.
Die Finanzierung der Soziahilfe muss gesichert sein. Bei guter Wirtschaftslage müssen Reserven gebildet werden. Das Budget soll auf 5 Jahre hinaus ausgeglichen sein.