Das juristische Fundament bildet die Verfassung. Die Verkehrspolitik liegt teils in der Kompetenz des Bundes und teilweise in jener der Kantone. Die wichtigsten Bestimmungen sind auf Bundesebene Art. 82 ff. der Bundesverfassung (BV) und im Kanton Zürich § 104 der Kantonsverfassung (KV) des Kantons Zürich.
Leitbild
Die Verkehrspolitik der SVP Zürich stellt den volkswirtschaftlichen Nutzen des Verkehrs ins Zentrum. Flüssiger Verkehr dank leistungsfähiger Infrastruktur ist eine zentrale Grundlage für Entwicklung und Gedeihen des Gewerbes und der KMU in der Stadt. Unternehmer, Handwerker, Angestellte, Pendler, Einwohner und Touristen profitieren von einem störungsfreien Verkehrssystem. Bei Überlastungen nehmen Verkehrssicherheit, Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit empfindlich ab.
Die Benutzung der Verkehrsmittel und Verkehrsträger unterliegt der Wahlfreiheit und dem marktwirtschaftlichen Prinzip von Angebot und Nachfrage. Über die Aufnahme der Verkehrsnachfrage für Arbeiten, Versorgung und Freizeit entscheidet der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern und Verkehrsmitteln. Die SVP Zürich verfolgt eine ganzheitliche, vernetzte Verkehrsplanung unter paritätischem Einbezug aller Verkehrsmittel und Verkehrsträger. Die verschiedenen Verkehrsmittel sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Verkehrspolitik der Stadt Zürich ist einseitig fixiert auf Bekämpfung des privaten Autoverkehrs. Die SVP bekämpft diese linke, ideologisch verblendete Verkehrspolitik.
Für den Ziel-, Quell- und Binnenverkehr der Stadt Zürich ist ein angemessen dimensioniertes Verkehrssystem bereitzustellen. Städtischer Durchgangsverkehr hingegen, dessen Quelle und Ziel ausserhalb des Stadtgebiets liegt, belastet das städtische Verkehrsnetz und die Lebensqualität der Bewohner. Durchgangsverkehr erbringt der Stadt keinen volkswirtschaftlichen Nutzen und ist deshalb mittels geeigneter verkehrsplanerischer Massnahmen zu minimieren.
Umsetzung und Forderungen
Motorisierter Individualverkehr:
Für den motorisierten Ziel- und Quellverkehr ist zwingend ein Netz leistungsfähiger Ein- und Ausfallachsen zur Verfügung zu stellen. Die Funktionsfähigkeit der Ein- und Ausfallachsen ist entscheidend für ein intaktes städtisches Verkehrssystem. Sie dienen der reibungslosen Verkehrsbewältigung und der Kanalisierung der Verkehrsströme auf vordefinierte Achsen. Die Kanalisierung reduziert ausserdem die Verkehrsbelastung in den Quartieren, da Anreiz für Schleichverkehr vermieden werden kann.
Die Leistungsfähigkeit von Staatsstrassen und städtischen Ein- und Ausfallsachsen darf nicht eingeschränkt werden.
Zur wirkungsvollen Aufnahme des Durchgangsverkehrs ist der städtische Umfahrungsring zu schliessen. Die Projektierung und Realisierung des Stadttunnels ist mit hoher Priorität voranzutreiben.
Fahrbahnbreiten in verkehrsberuhigten Zonen sind so auszulegen, dass reibungsloser Gegenverkehr gewährleistet ist.
Taxi und Motorräder können Busspuren benutzen.
Keine Wegezölle (Road Pricing).
Baustellen sind zu koordinieren und pragmatische Umfahrungen müssen zur Verfügung stehen, auch durch temporäre Aufhebung ursprünglicher Verkehrsführungen (z.B. Einbahnstrassen temporär aufheben).
Konsequente Entflechtung der Verkehrsträger Strasse und Schiene wo immer möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
Öffentlicher Verkehr:
Betrieb und Ausbau des öffentlichen Verkehrs müssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen. Der öffentliche Verkehr, nach linker Ansicht der 'gute’ Verkehr, darf zur Zeit kosten, soviel er will. Ziel muss sein, dass der öffentliche Verkehr selbsttragend wird.
Das öffentliche Verkehrsnetz der Stadt Zürich, welches in seiner Erschliessungsqualität als weltweit bestes überirdisches öffentliches Verkehrssystem gilt, braucht keine grossen Würfe, sondern lediglich punktuelle Verbesserungen, beispielsweise Erweiterung der Betriebszeiten, bessere Verknüpfung der Linien, Taktverdichtung oder Kapazitätserweiterung in Spitzenzeiten.
Keine neuen Tramlinien, nur noch Busse.
Keine baulichen Massnahmen im öffentlichen Verkehr ohne transparenten Nachweis des Nutzens respektive einer Investitionsrechnung.
Langsamverkehr:
Das Trottoir gehört den Fussgängern.
Keine Einschränkung der Fussgängersicherheit durch Einführung von gemischten Verkehrsflächen.
Verkehrsregeln gelten für alle: Auch Velofahrer haben sich an die Regeln zu halten.
Ruhender Verkehr:
Mehr Parkplätze, insbesondere oberirdische Parkplätze; Aufkünden der stillen Übereinkunft, auch in neuen Wohngebieten. Keine Reduktion öffentlicher Parkplätze, Erstellungspflicht gemäss Baugesetzgebung beibehalten.