
Heinz Schatt, Gemeinderat SVP Zürich 12
Die SP reichte vor einem Jahr eine Motion für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein, der Stadtrat lehnt die Entgegennahme ab, ist aber
bereit, das Anliegen als Postulat entgegenzunehmen.
Am 5. Juni 2016 haben die Schweizer Stimmbürger eine Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen wuchtig abgelehnt. 76.9% votierten mit Nein, die Stadt lehnte mit
63.45% deutlich ab nur in den Stadtkreisen 4+5 (Wahlkreis lll) wurde die Initiative mit 54.69% angenommen. Nur AL und Grüne hatten die Ja-Parole ausgegeben. Dass die SP, die
schweizweit mit allen bürgerlichen Parteien im Nein-Lager war, nun eine Motion für einen Pilotversuch mit einem bedingungslosen Grundeinkommen macht, zeigt einmal mehr deutlich,
welche Grundüberzeugungen in der städtischen SP verfolgt werden: Überwindung des Kapitalismus und Einführung eines sozialen Wohlfahrtstaates auf Kosten der noch arbeitenden
Bevölkerung.
Eine Motion ist das stärkste Mittel, das den Gemeinderäten zur Verfügung steht, da damit der Stadtrat verpflichtet werden kann, eine entsprechende Weisung vorzulegen, sofern die
verlangte Massnahme in der Kompetenz der Gemeinde oder des Gemeinderates liegt.
Der Stadtrat weist die demokratische Legitimation für die Durchführung eines Pilotversuches mit einem bedingungslosen Grundeinkommen (bGE) aufgrund einer Zustimmung in einem
einzigen Wahlkreis zurück. Auf diese Weise könnte jedes Abstimmungsresultat unterlaufen werden, indem der Wahlkreis nur eng genug gefasst würde. Weshalb sollte die ganze Stadt an
einem Pilotversuch teilnehmen, der demokratisch abgestützt mit 2/3 der Stimmen abgelehnt wurde?
Die Motionäre befürchten, dass aufgrund der Digitalisierung und Automatisierung unserer Gesellschaft ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen in naher Zukunft nicht mehr möglich
sei. Diese Ängste bestanden schon in der Industrialisierung als menschliche und tierische Arbeit durch Maschinenarbeit ersetzt wurde. Diese Ängste sind heute auch in den Augen des
Stadtrates verfrüht, darauf wurde auch am Tag der Digitalisierung mehrfach hingewiesen. Existenzsichernde Erwerbsarbeit wird auch in Zukunft von einer Mehrheit der Bevölkerung
geleistet werden. Die Auszahlung eines bGE kann deshalb nicht begründet werden. Es ist viel sinnvoller, dass die sozialen Sicherungssysteme gezielt im Einzelfall eingesetzt werden
und darauf ausgerichtet sind, die erwerbsfähige Bevölkerung im Arbeitsmarkt zu integrieren.
Gemeinderat Roberto Bertozzi (SVP) vertrat die Ablehnung der Motion und zeigte sich überzeugt, dass ein bGE falsche wirtschaftliche Anreize setzt und die Erwerbsquote reduzieren
würde, was sich negativ auf die gesamte Volkswirtschaft in der Schweiz auswirken würde. Zudem schafft ein bGE ein bürokratisches Monster. Deshalb ist die SVP dezidiert gegen die
Einführung eines bGE und lehnt deshalb auch einen Pilotversuch ab. Ein bGE schafft nicht mehr Gerechtigkeit, wie es von den Befürwortern propagiert wird, sondern neue
Ungerechtigkeit. Anders sieht es aus bei einem Recht auf Arbeit. Wer arbeiten will, soll auch arbeiten können und für seinen Unterhalt sorgen können. Das ist der richtige Ansatz
und dafür sollte man sich einsetzen.
Dass die städtische SP noch weiter links steht als die schweizerische SP war wohl bekannt. Es geht aber auf die nächsten Wahlen im Frühjahr 2018 zu, da ist es offensichtlich
opportun, die eigene Mutterpartei und die städtische AL links zu überholen. Man wird ja auch von den Jungparteien in diese Richtung getrieben.
Die Motionäre erklärten sich mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden und der Rat überwies das Postulat knapp mit den Stimmen von SP, Grüne, und AL gegen
die Stimmen von SVP, FDP, CVP und GLP mit 61 Ja gegen 59 Nein-Stimmen dem Stadtrat. Dieser hat nun 2 Jahre Zeit einen Bericht vorzulegen.