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Schluss damit: Keine goldenen Fallschirme für Behördenmitglieder

«Goldenen Fallschirmen» sind ein unliebsames Phänomen, welches sich aus der Privatwirtschaft in die schweizerische Politik geschlichen hat. Gemeint sind finanzielle Entschädigungen, oftmals in beachtlicher Höhe, die eine Person erhält, welche ein Unternehmen oder eben auch die Politik verlässt. Auch in der Stadtzürcher Politik wurden in der Vergangenheit fürstliche Beträge an abtretende Politiker bezahlt. Egal ob diese freiwillig nicht mehr zur Wiederwahl antraten oder nicht mehr gewählt wurden. Die Stadt Zürcher SVP stellt diese Praxis mit einer eigenen Initiative am 3. März zur Abstimmung.

Wir erinnern uns: Roberto Rodriguez, damaliger Präsident der Kreisschulbehörde Uto liess sich im eigenen Schulkreis zum Schulleiter der Schule Falletsche in Zürich Leimbach wählen. Für die nötigen Stimmen sorgte ein Gremium, das er selbst präsidierte. Dieses Vorgehen wurde stark kritisiert. Für noch mehr Unverständnis sorgte jedoch der goldene Fallschirm für den SP-Politiker. Für den Abgang als Schulpräsidenten erhielt Rodriguez eine satte Abgangsentschädigung von 687 131 Franken.

Korrekterweise rechnete Severin Pflüger, damals noch Präsident der FDP Stadt Zürich, vor, dass «über 150 Leute für seine Abgangsentschädigung ein Jahr lang Steuern zahlen müssen». Ausbezahlt wird das ganze gestaffelt, damit weniger Steuern anfallen. Die Steuerzahler bezahlen, der Politiker kassiert und bezahlt darauf noch tiefere Steuern: Steueroptimierung à la SP.

Roberto Rodriguez ist kein Einzelfall: Die SP-Stadträtin Claudia Nielsen trat nach massiver Kritik an ihrer Amtsführung zurück. Nicht ohne goldenen Fallschirm: Mit 856 657 Franken an Steuergeldern verabschiedete sich die SP-Politikerin.

Für die SVP der Stadt Zürich ist ein solch verschwenderischer Umgang mit den hart erarbeiteten Steuergeldern inakzeptabel. Mit der Initiative «Keine goldenen Fallschirme für abtretende Behördenmitglieder» verlangen wir eine deutliche Kürzung der Abgangsentschädigungen für zurücktretende oder nicht mehr gewählte Behördenmitglieder. Abgangsentschädigungen sollen, unabhängig vom Lebensalter, maximal ein Jahressalär betragen.

Vom einjährigen Jahressalär sollen zudem nicht eine unüberschaubare Anzahl an Behördenmitgliedern profitieren, sondern lediglich Stadträtinnen und Stadträte. Dies gilt aber nur dafür, wer unfreiwillig ausscheidet. Wer freiwillig zurücktritt, soll keine Abgangsentschädigung erhalten. Immerhin sei ein Rücktritt aus freien Stücken immer gut und mit genügend Vorlaufzeit entschieden. Es ist angebracht, dass man in diesem Fall keine Entschädigung erhält.

Daher müssen sich die Stadtzürcher am 3. März nur eine Frage stellen: Sollen wir weiterhin mit hart erarbeiteten Steuergeldern fürstliche Abgangsentschädigungen bezahlen? Der Entscheid sollte einfach fallen: Mit goldenen Fallschirmen muss Schluss sein.

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