SVP der Stadt Zürich fordert Aussetzung der Parkkartenverordnung, bis Entscheid des Bundesgerichts feststeht
Der Entscheid des Zürcher Stadtrates, die neue Parkkartenverordnung auf den 1. Januar 2027 teilweise in Kraft zu setzen, ist absolut inakzeptabel – die Bevölkerung hat im Herbst 2025 nur über die halbe Vorlage abgestimmt, der Wählerwillen wird ignoriert. Die SVP der Stadt Zürich fordert ultimativ einen Marschhalt.
Bei der Vorlage für eine neue Parkkartenverordnung handelte es sich um einen klassischen Kuhhandel: Der Stadtrat hatte die Regeln für das Parkieren von Gewerbefahrzeugen mit der Regelung der Anwohnerparkkarte für die blaue Zone aus taktischen Gründen in einer Vorlage verknüpft. Folgerichtig setzte sich der städtische Gewerbeverband im Herbst 2025 an der Urne gemeinsam mit Links-Grün für ein «Ja» zur Parkkartenverordnung ein und verhalf dem Geschäft damit knapp zum Durchbruch: gegen den Einsatz von SVP, FDP und Mitte obsiegte die Vorlage mit 52,8 Prozent Ja-Stimmen.
Aufgrund von Einsprachen durch den Fussgängerverein Zürich und andere Organisationen liegt nun aber die eine Hälfte der Vorlage, nämlich die Gewerbeparkkarte, auf Eis, um nicht zu sagen: auf der Intensivstation. Es ist absehbar, dass die Parkierung von Gewerbefahrzeugen auf dem Trottoir, welche auch die SVP gutheissen würde, am Ende auch vom Bundesgericht untersagt werden wird. Vor diesem Hintergrund ist es ein politischer Skandal, dass der Stadtrat die Verordnung nun aufteilen und nur den für private Autobesitzer nachteiligen Teil der Vorlage, nämlich die teurere Blaue-Zone-Karte, per 1. Januar 2027 in Kraft setzen möchte, so wie er dies heute angekündigt hat. Denn es bedeutet, dass die Bevölkerung an der Urne nur über die Hälfte der Vorlage abgestimmt hat. «Es ist äusserst fragwürdig, ob ein solch knappes Ja auch resultiert hätte, wenn die Bevölkerung von vornherein nur über die teurere Blaue-Zonen-Karte für Privatpersonen abgestimmt hätte», zeigt sich SVP-Co-Präsidentin Susanne Brunner skeptisch.
«Aus Sicht der SVP liegt nichts Geringeres als eine Irreführung der Stimmbevölkerung und eine Verfälschung des Wählerwillens vor», konstatiert Fraktionschef Stephan Iten. Die SVP fordert den Stadtrat daher erneut und ultimativ dazu auf, die Inkraftsetzung der Parkkartenverordnung bis zum Entscheid des Bundesgerichts zu sistieren und, falls der Entscheid des Bundesgerichts negativ ausfällt, die Vorlage dem Stadtparlament noch einmal neu vorzulegen. Dies und nichts weniger gebietet der Respekt vor den demokratischen Institutionen.
SVP Stadt Zürich